Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Fahrten, die über das Verkehrsunternehmen Alexander Morstadt Partybus & Event Shuttle Service, auch genannt Partybus Mieten, gebucht oder durch einen unserer Partner vermittelt wurden.
Abschluss des Vertrages
Die Buchung muss per E-Mail oder schriftlich per Briefpost erfolgen. Nach Eingang erhält der Auftraggeber von Partybus Mieten eine Buchungsbestätigung.
Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem schriftlichen Angebot.
Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll/muss schriftlich erklärt werden. Partybus Mieten ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale als Ausfallentgelt geltend zu machen, die auf den anfallenden Buchungspreis in Prozent wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt bis zum vierten Werktag vor Buchungsbeginn 50% des Gesamtpreises. Weniger als vier Werktage vor Buchungsbeginn, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Beginn 100% des Gesamtpreises. §309 BGB 5b bleibt unberührt.
Störung durch den Auftraggeber
Allen Anweisungen des Fahrers oder unseres Personals ist Folge zu leisten. Partybus Mieten kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Ermahnung weiter erheblich stört, sodass seine Teilnahme nicht mehr zumutbar ist. Partybus Mieten steht in diesem Fall der volle Preis zu. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
Mindestumsatz und Pauschalangebote
Sollte ein vereinbarter Mindestumsatz nicht erreicht werden, so wird dieser Mindestumsatz dem Buchenden im vollen Umfang in Rechnung gestellt. Werden die angebotenen Leistungen im Pauschalangebot nicht alle benötigt, werden diese in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Rechnungseinwände
Einwände gegen die von Partybus Mieten gestellte Rechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum bei Partybus Mieten schriftlich anzuzeigen. Spätere Einwände finden keine Berücksichtigung.
Ansprüche
Ansprüche wegen mangelnder Leistungen, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten hat der Buchende innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Events gegenüber Partybus Mieten geltend zu machen.
Ausfall von Fahrzeugen
Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich um Spezialfahrzeuge. Kurzfristige Ausfälle, Defekte oder Unfälle sind leider nicht auszuschließen. Bei Eintritt eines Ausfalls bemüht sich Partybus Mieten um adäquaten Ersatz, dieser kann jedoch nicht grundsätzlich garantiert werden.
Zahlung
Nach der Buchung kann der Gesamtpreis auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto überwiesen werden. Wird nicht vorab überwiesen, ist die Summe bei Eventbeginn zu zahlen. Wird der Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist Partybus Mieten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Partybus Mieten die oben genannten Rücktrittskosten (Stornogebühren).
Fahrzeugverschmutzungen und Beschädigungen
Die Reinigung außergewöhnlich stark verschmutzter Fahrzeuge wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eventuelle Beschädigungen durch den Auftraggeber oder Dritte an und in den Fahrzeugen gehen im Ganzen zu Lasten des Auftraggebers.
Gerichtsstand
Partybus Mieten kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen von Partybus Mieten gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Partybus Mieten maßgeblich.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.